Allgemeine Geschäftsbedingungen

des Ingenieurbüro Schaaf

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das Ingenieurbüro Schaaf

Die Erstellung von Gutachten jeglicher Art durch den Auftragnehmer (AN) für den Auftraggeber (AG) erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungswünsche durch den AG werden nur anerkannt, wenn diese durch den AN schriftlich akzeptiert wurden.

2. Auftragserteilung

Der Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens erfolgt in der Regel mittels Auftragsbestätigung (Abtretungserklärung) in schriftlicher Form.

Jedoch sind auch mündliche oder telefonische aufgegebene Auftragserteilungen als verbindlich an zu sehen.

Durch die Zustimmung des AGs gilt der Vertrag als geschlossen und beauftragt somit den AN unverzüglich mit dem Beginn des Gutachtens.

3. Auftragsabwicklung

Der AG verpflichtet sich gegenüber dem AN alle erforderlichen Unterlagen und Auskünfte, die zur objektiven Bearbeitung des Gutachtens erforderlich sind ohne gesonderte Aufforderung zur Verfügung zu stellen.

Im Fall eines Schadensgutachten hat der AG verpflichtend alle Angaben bezüglich des Schadenausmaß wahrheitsgemäß zu schildern. Hierzu zählen insbesondere Alt- und Vorschäden. Durch nicht Beachtung und darauf folgender unrichtiger Angaben oder verspäteter Eingang von wichtigen Dokumenten können Nachteile für den AG entstehen.

Der AN ist von allen Vorgängen und auftragsrelevanten Abläufen, die zur Bearbeitung des Gutachtens wichtig sein könnten, unverzüglich zu informieren.

4. Bevollmächtigung

Der AG bevollmächtigt den AN zur Durchführung aller erforderlichen und zweckdienlichen Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen oder dritten Personen, die im Zusammenhang mit dem Gutachten stehen. 

5. Sachverständigenhonorar

Das Grundhonorar bei Schadengutachten errechnet sich auf Grundlage der Schadenshöhe. Die entsprechende Honorartabelle kann bei Bedarf in den Geschäftsraumen des AN eingesehen werden.

Die hier eingesetzte Schadenshöhe berechnet sich aus den ermittelten Reparaturkosten inkl. MwSt. und ggf. einer Wertminderung.

Im Fall eines Totalschadens berechnet sich das Grundhonorar anhand des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeuges vor dem Unfallereignis.

Zusätzlich zu dem Grundhonorar werden Gebühren berechnet für Ortstermine, Gerichtstermine, Schreibkosten, Fotodokumentation, etc. Preise hierzu können ebenfalls bei dem AN angefragt werden.

Rechnungsprüfungen und Nachbesichtigungen gelten als neuer Auftrag und werden entsprechend mit 25% des Grundhonorars zzgl. der Nebenkosten abgerechnet.

6. Gutachtenerstellung

Der AG erhält das angefertigte Gutachten in digitaler Form. Ebenfalls wird bei Bedarf ein Exemplar digital an die jeweilige Versicherung versendet.

Nach Vereinbarung kann das Gutachten auch in Papierform angefertigt werden. Hier kommen zusätzliche Kosten hinzu.

7. Versand von Gutachten oder Dokumenten

Der Versand von Gutachten und Dokumenten, egal ob digital oder in Papierform, erfolgt auf Risiko des AG. 

8. Urheberrechtschutz

Der beauftragte Sachverständiger ist Urheber jedes erstellten Dokuments/Gutachtens. Somit darf der AG das im Rahmen der Beauftragung erstellte Gutachten inkl. Bilddokumentationen, Berechnungen und Rechnungen nicht an Dritte weiterleiten. Somit ist eine Nutzung ausschließlich für den Zweck zugelassen.

Eine Weiterleitung oder Duplizierung ist ohne eine schriftliche Genehmigung des Urhebers nicht erlaubt.

9. Zahlungsbedingungen

Nach Erbringung der vereinbarten Leistungen und mit abschließender Rechnungsstellung erklärt sich der AG verpflichtet die offene Gutachterrechnung innerhalb von 30 Tagen auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.

Sollte nach einer erfolglosen Mahnung noch immer keine Zahlung erfolgt sein, behält sich der AN das Recht vor ohne weitere Zahlungserinnerungen ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten bzw. Klage zu erheben.

Im speziellen Fall eines Haftpflichtschadens wird in der Regel die Rechnung der gegnerischen Versicherung bzw. dem Schadensverursacher zugestellt. Der AG nimmt zur Kenntnis , dass bei nicht Zahlung der Gutachterrechnung durch die gegnerische Partei beispielsweise aufgrund von mangelnder Haftung oder nicht Einhaltung der Zahlungsfrist, eine neue Rechnung auf den AG selbst ausgestellt wird. Der AG erhält dann wiederum eine neue Rechnung mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen.

Die Rückerstattung der entstandenen Kosten aufgrund der Gutachterrechnung hat der AG dann ggf. in einem gerichtlichen Verfahren selbstständig und unabhängig einzuklagen.

10. Haftung

Als objektiver und unabhängiger Sachverständiger verpflichtet sich der AN den vereinbarten Auftrag mit bestem Wissen und Gewissen auszuführen.

Sollte innerhalb von 30 tagen nach Erbringung der Leistungen keine Nachbesserung verlangt werden, ist eine jegliche weitere Haftung ausgeschlossen.

Schadensersatzansprüche, die nicht der Verjährungsfrist des §638 BGB unterliegen, verjähren nach 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Eingang des Gutachtens und der somit erbrachten Leistung.

11. Widerrufrecht

Der AG kann den Vertrag ohne Angaben von Gründern innerhalb von zwei Wochen nach Auftragserteilung widerrufen. Dies hat in schriftlicher Form (Brief, E-Mail, etc.) zu erfolgen.

Die Bearbeitung des Falls wird unmittelbar gestoppt. Bereits entstandene Kosten auch innerhalb dieses Zeitraums werden anschließend dem AG in Rechnung gestellt.

12. Anwendbares Recht

Für diese aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen AG und AN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13. Sonderklauseln

Sollten im Rahmen der Auftragserteilung Sondervereinbarungen getroffen werden und somit einzelne Geschäftsbedingungen unwirksam sein, werden die anderen Bestimmungen der Geschäftsbedingungen hierdurch nicht berührt und behalten ihre Wirksamkeit bei.

14. Datenschutz

Der AG wurde auf die Datenschutzerklärung es AN hingewiesen und akzeptiert diese mit der Auftragsbestätigung.

Die Datenschutzerklärung ist ebenfalls auf der Website erläutert.

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